STATIONÄRE REHABILITATION

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wird von Ihrem behandelnden Arzt veranlasst und Ihr Arzt leitet auch das Antragsverfahren ein. Ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme notwendig. übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die dafür enstehenden Kosten. Versicherte ab 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis und soll Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, sind vorrangig die Rentenversicherungsträger für die medizinischen Rehabilitationsleistungen zuständig. 

Enstprechende Antragsformulare erhalten Sie bei uns. Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gern behilflich.

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