MUTTERSCHAFTSGELD
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (zwölf Wochen nach der Entbindung bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) Mutterschaftsgeld. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht dies dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate.
Sind Sie selbstständig oder als Künstlerin tätig und mit Anspruch auf Krankengeld bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie Mutterschaftsgeld bekommen.
Frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung stellt Ihnen Ihr Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin aus. Nachdem Sie die noch fehlenden Angaben ergänzt haben, schicken Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte Bescheinigung im Original zu.
Nach der Geburt benötigen wir von Ihnen die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse, die Sie beim Standesamt bekommen im Original sowie die ausgefüllte Bescheinigung über die "Inanspruchnahme der Elternzeit". Dieses Formular erhalten Sie von uns zusammen mit der ersten Zahlung des Mutterschaftsgeldes.


