KINDERKRANKENGELD

Wussten Sie, dass Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes haben?
 
Sie haben für 10 Tage je Kalenderjahr und Elternteil  (Alleinerziehende sogar 20 Tage pro Kalenderjahr) Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, soweit Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es ist auch möglich, die Anspruchstage von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. 
Wenn Sie diese Leistung beantragen möchten, reichen Sie uns bitte die extra dafür ausgestellte ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes Ihres Kindes ein.
 
Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an. 
Kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.

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