HILFSMITTEL

Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben mit einer Behinderung ein wenig erleichtern. Sie sollen Ihnen dabei helfen, mit den Folgen einer Erkrankung besser zurechtzukommen. Hilfsmittel sind unter anderem orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe und Einlagen. Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt dafür die Kosten bis zu den festgeschriebenen Höchstgrenzen. Darüber, welche Höchstgrenzen für welche Hilfsmittel gelten, informieren wir Sie gern.

Ihre Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt maximal 10 %, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlung leisten. Bei für zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie z. B. bei Inkontinenzvorlagen etc., beträgt Ihre Zuzahlung ebenfalls 10 %. Maximal zahlen Sie 10 Euro pro Monat hinzu. Dabei werden Ihre Zuzahlungen auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr angerechnet. Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen etc., dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 nur noch bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und bei Erwachsenen, die unter einer schweren Sehbehinderung leiden, bezuschusst werden.

Als Allergiker unterliegen Sie im Alltag oft vielen Einschränkungen. Manchmal können Hilfsmittel wie beispielsweise Allergikerbettwäsche, Erleichterung bringen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch günstige Angebote, die Ihren Geldbeutel schonen und stehen Ihnen beratend zur Seite.

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