BRILLEN UND KONTAKTLINSEN
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der gültigen Festbeträge. Bei Versicherten über 18 Jahren beteiligen wir uns bei schweren Sehbeeinträchtigungen an den Kosten. Sie tragen in diesem Fall nur 10 % der Kosten pro Sehhilfe (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro). Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt dann vor, wenn nach der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 nachgewiesen wird. Sie haben Fragen? Unser Service-Team berät Sie gern.


