UNSER EXTRA: BEITRAGSRÜCKGEWÄHR  

Wenn Sie – abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen – ein Jahr lang nicht zum Arzt gehen, ist der Tarif Beitragsrückgewähr für Sie interessant. Denn dann bekommen Sie Geld von uns zurück: Das können zurzeit bis zu 592,88 Euro (Stand 01/2012) sein!

Wählen können Sie den Tarif Beitragsrückgewähr, wenn Sie mindestens drei Monate bei uns versichert sind. Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, also zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, können diesen Tarif leider nicht wählen.

Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, müssen Sie uns dies bis zum 30. Juni eines Jahres mitteilen. Denn nur dann können Sie die Prämie noch für das laufende Jahr in Anspruch nehmen. Gleichzeitig sind Sie für ein Jahr* an diese Entscheidung und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gebunden. Der Tarif verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindung bzw. der Verlängerung gekündigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.

IHRE VORTEILE:

  • Sie bekommen von uns ein Zwölftel des Jahresbeitrags, und zwar sowohl Ihren Versichertenanteil als auch den Anteil Ihres Arbeitgebers oder der Rentenversicherung zurück. Das können zurzeit bis zu 592,88 Euro (Stand 01/2012) sein!
  • Sie haben weiterhin den vollen Anspruch auf alle Leistungen Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Das heißt für Sie: Keine Leistungseinschränkungen oder zusätzliche Kosten!
  • Der Prämienanspruch besteht für jedes Kalenderjahr neu, sofern Sie in diesem Kalenderjahr mehr als drei Monate bei uns versichert waren.
  • Sie können den Tarif Beitragsrückgewähr mit dem Tarif Selbstbehalt mit Prämienzahlung kombinieren.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt voraussichtlich bis zum 31. August des Folgejahres. Das liegt daran, dass wir erst dann anhand der Abrechnungsdaten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen können, ob bei Ihnen ein Prämienanspruch besteht.

LEISTUNGEN, DIE SIE UND IHRE MITVERSICHERTEN FAMILIENANGEHÖRIGEN IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN, DIE KEINEN EINFLUSS AUF IHRE PRÄMIE HABEN:

  • Leistungen zur Prävention
  • Schutzimpfungen
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen, außer ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
  • Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien


Übrigens: Leistungen, die einen Einfluss auf Ihre Prämie haben, erkennen Sie daran, dass bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch die Praxisgebühr fällig wird. Denn für die oben genannten Leistungen brauchen Sie keine Praxisgebühr zu entrichten.

Die Prämienzahlungen sind vom Gesetzgeber begrenzt. Sie dürfen 30 % des Jahresbeitrags* des Arbeitnehmers, höchstens jedoch 900 Euro* betragen. Werden verschiedene Extras miteinander kombiniert, können diese Grenzen im Einzelfall überschritten werden. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist dann verpflichtet, die Prämien zu begrenzen.

Sie haben Fragen zu der Berechnung Ihrer Prämienhöhe? Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter beraten sie unter der Rufnummer 0521 5228-3755 gern persönlich.

* gültig ab 1. Januar 2011, Verfahren zur Satzungsänderung läuft.

EINFACH. GUT. SCHRIFTGRÖßE. Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Impressum |  Datenschutz |  Lob & Tadel |  Kontakt |  © BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER