BEFREIUNG VON ZUZAHLUNGEN

Sie haben sich bereits daran gewöhnt: Seit 2004 hat der Gesetzgeber Zuzahlungen bei Arztbesuchen, Medikamenten etc. festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen befreien wir Sie und Ihre Familienangehörigen von diesen Zuzahlungen. Wir beraten Sie gern.

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE BIS 18 JAHRE

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (außer bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Fahrkosten).

FÜR PERSONEN ÜBER 18 JAHRE

Familien und Einzelpersonen, die finanziell besonders belastet sind, leisten nur Zuzahlungen von maximal zwei Prozent ihrer Jahreseinkünfte.

FÜR CHRONISCH KRANKE

Wer wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist und als chronisch krank eingestuft ist, muss nur Zuzahlungen bis zu einem Prozent seiner jährlichen Einnahmen leisten.

Ein wichtiger Hinweis: In Zukunft gilt diese Regelung nicht mehr automatisch für alle schwerwiegenden chronischen Erkrankungen. Gesetzlich Versicherte müssen sich in einem ärztlichen Beratungsgespräch über die Chancen und Risiken von Früherkennungsuntersuchungen informieren, um im Krankheitsfall die Zuzahlungsgrenze von einem Prozent in Anspruch nehmen zu können. Vorerst gilt diese Regelung nur für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind. 

Unser Tipp:
Nehmen Sie das Beratungsgespräch in Anspruch.

Wie hoch Ihre individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist, können Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners herausfinden. Haben Sie Fragen zur Zuzahlungsbefreiung? Wir beraten Sie gern persönlich!

ARZNEIMITTEL OHNE ZUZAHLUNG

Im Juli 2006 ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetztes (AVWG) in Kraft getreten. Damit haben die gesetzlichen Krankenkassen erreicht, dass einige Arzneimittel auch für Nicht-Chroniker gänzlich von der Zuzahlung befreit werden können.

Der GKV-Spitzenverband hat für Sie ausführliche Informationen zu Arzneimitteln ohne Zuzahlungen zusammengestellt. Hier können Sie nachsehen, welche Medikamente zuzahlungsfrei sind.

Weitere Informationen zu den neuen Rabattverträgen sowie eine Übersicht aller neuen zuzahlungsfreien Präparate hat das BKK Gemeinschaftsunternehmen "spectrumK" für Sie zusammengestellt.

Wir beraten Sie auch gern persönlich. Sie erreichen uns über unser Servicetelefon unter 0800 0 255 255 (kostenlos).

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