ARZNEI- UND VERBANDMITTEL

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt selbstverständlich die Kosten für verschreibungspflichtige, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Sie zahlen lediglich die vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen: Sie betragen 10 % des Medikaments, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen leisten.

FESTBETRÄGE FÜR ARZNEIMITTEL

Bei bestimmten Arzneimitteln darf die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernehmen: dem so genannten Festbetrag. Das bedeutet: ist der Preis des Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen – zusätzlich zu der üblichen gesetzlichen Zuzahlung. Dies gilt auch für Versicherte, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.

Der GKV-Spitzenverband hat für Sie ausführliche Informationen zu Arzneimitteln ohne Zuzahlungen zusammengestellt. Hier können Sie nachsehen, welche Medikamente zuzahlungsfrei sind.

RABATTVERTRÄGE FÜR ARZNEIMITTEL

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat mit namhaften Generika-Herstellern Rabattverträge geschlossen und sorgt damit für eine preisgünstige Alternative zu teuren Arzneimitteln. Kommt ein Arzneimittel neu auf den Markt, unterliegt es meist zehn Jahre dem Patentschutz. Nach Ablauf der Patentschutzfrist dürfen auch andere Arzneimittelhersteller dieses Arzneimittel herstellen und vertreiben. Solche Nachahmerprodukte (Generika) enthalten den gleichen Wirkstoff und sind preiswerter als das Originalpräparat. In der Apotheke erhalten Sie immer dann ein kostengünstiges Generikum, wenn Ihr Arzt nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arzneimittel verordnet hat. Somit sind Sie bestens medizinisch versorgt und können oft sogar die Zuzahlung sparen.

Die Rabattverträge galten bisher für das gesamte Sortiment eines Herstellers. Infolge einer Gesetzesänderung dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Verträge für einzelne Wirkstoffe, dafür aber mit mehreren Vertragspartnern abschließen.

Für Sie als Versicherte bedeutet das: Wenn Sie in der Apotheke bisher ein bestimmtes Arzneimittel erhalten haben, könnte es sein, dass Sie im Rahmen eines Rabattvertrags ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen Herstellers bekommen.

Für Arzneimittel aus den Rabattverträgen müssen Sie meistens keine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Weitere Informationen zu den neuen Rabattverträgen sowie eine Übersicht aller neuen zuzahlungsfreien Präparate hat das BKK Gemeinschaftsunternehmen "spectrumK" für Sie zusammengestellt.

Wir beraten Sie auch gern persönlich. Sie erreichen uns über unser Servicetelefon unter 0800 0 255 255 (kostenlos).

KOSTENERSTATTUNG FÜR ARZNEIMITTEL

Zum 1. Januar 2011 ist das neue Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Es regelt die Kostenerstattung für Arzneimittel im Einzelfall (Wahlarzneimittel). Das heißt, Sie können ein anderes wirkstoffgleiches als das verordnete Arzneimittel wählen. In diesem Fall darf die Apotheke nicht mehr direkt mit der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER abrechnen, sondern Sie müssen den vollen Apotheken-verkaufspreis selbst in der Apotheke bezahlen.

Sie erhalten daher das quittierte Original-Rezept von der Apotheke zurück und können es zur Kostenbeteiligung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einreichen.

Doch bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe eines Wahlarzneimittels entstehende Mehrkosten nicht von den Krankenkassen zu tragen sind. Das Restrisiko für Sie kann dabei erheblich sein. Zuzahlung und der Abschlag für entgangene Rabatte können sich auf mehr als die Hälfte des Apothekenverkaufspreises summieren. Unser Rat: Sprechen Sie im Vorfeld mit uns.

ARZNEIMITTEL AUS DER VERSANDAPOTHEKE

Für alle, die ihren Medikamentenbedarf im Voraus planen können, ist die Bestellung bei einer Versandapotheke sinnvoll. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat mit verschiedenen Versandapotheken entsprechende Vereinbarungen getroffen. Damit Sie auch beim Kauf Ihrer Arzneimittel Geld sparen.

BEI FRAGEN ZU ARZNEIMITTELN: UNSER GESUNDHEITSTELEFON

Sie haben eine Frage zum Beipackzettel oder möchten gern etwas mehr über Ihr Medikament wissen? Fachleute am Gesundheitstelefon Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beantworten Ihre Fragen diskret und kompetent. Rund um die Uhr. Unter der Telefonnummer 01805 609020 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.).

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