BEITRÄGE
Am 1. Januar 2009 ist der Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Seitdem gelten per Gesetz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland einheitliche Beitragssätze.
| Aktuelle Beiträge ab 1. Juli 2009 | ||
|---|---|---|
| Krankenversicherung | allgemein | 14,9 % |
| ermäßigt | 14,3 % | |
| Versorgungsbezüge | 14,9 % | |
| Rentenversicherung | 19,9 % | |
| Arbeitslosenversicherung | 2,8 % | |
| Pflegeversicherung | 1,95 % / 2,2 %* | |
Vom allgemeinen Beitragssatz von 14,9 % des Bruttolohns tragen Sie als Arbeitnehmer 7,9 %. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,0 %. Den allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie, wenn Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung haben.
Vom ermäßigten Beitragssatz für Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie 7,6 % und Ihr Arbeitgeber 6,7 %.
Seit 1. Januar 2005 gilt das sogenannte Kinderberücksichtigungsgesetz (KiBG). Kinderlose über 23 Jahre leisten einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 %* zur Pflegeversicherung. Gerne beraten wir Sie dazu.
IHRE BEITRÄGE UND DER GESUNDHEITSFONDS
Die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlten Beiträge werden an einen bundesweiten Fonds weitergeleitet – den so genannten Gesundheitsfonds.
Stellen Sie sich diesen Fonds einfach als eine Art Girokonto vor: Auf dieses Konto – das vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet wird - zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen ihre gesamten Einnahmen ein. In einem zweiten Schritt wird das Geld von diesem Konto nun wieder an die Kassen verteilt. Das BVA benutzt dafür einen komplexen Schlüssel: Für jeden ihrer Versicherten erhält jede Kasse zunächst eine Art Grundpauschale. Auf diese Pauschale werden je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ihrer Versicherten Zu- oder Abschläge erhoben.
Kommen Krankenkassen mit den zugewiesenen Geldern aus dem Fonds nicht aus, erheben sie von ihren Versicherten einen individuellen Zusatzbeitrag. Er kann bis zu 8 Euro, oder bis zu 1 % des Bruttoeinkommens im Monat betragen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhebt 2010 keinen Zusatzbeitrag!
Bekommen die Krankenkassen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen, als sie benötigen, können sie ihren Mitgliedern eine Prämie auszahlen.
Sie haben Fragen zur Krankenversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER oder zu Ihrem Beitrag? Wir beraten Sie gern persönlich. Rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.


