INFORMATIONEN ZUM KURZARBEITERGELD
Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist keine neue Erfindung. Schon seit Jahren werden saisonal oder konjunkturell bedingte Arbeitsausfälle mit Hilfe von Kurzarbeit überbrückt. Neu ist allerdings, dass zum 1. Februar 2009 die Schwellen, ab wann Kurzarbeit anerkannt und gefördert wird deutlich gesenkt worden sind.
Das so genannte Konjunkturpaktet II setzt einige der bisherigen Regeln für die Gewährung von (konjukturellem) Kurzarbeitergeld außer Kraft und erleichtert damit den Arbeitgebern, das "Instrument Kurzarbeit" zu nutzen. Gleichzeitig wurde die maximale Dauer von Kurzarbeit zum 1. Juli 2009 von 18 auf 24 Monate erhöht – dies gilt auch für Unternehmen, die bereits ab dem 1. Januar 2009 mit Kurzarbeit begonnen haben.
Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Informationen rund ums Thema Kurzarbeit für Sie zusammengestellt:
(Die Inhalte sind dem BKK Extra 7 bzw. einer Information der Agentur für Arbeit entnommen. Vervielfältigung der Texte nur mit Genehmigung des Herausgebers.)
- Allgemeines zur Kurzarbeit
- Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
- Saisonales Kurzarbeitergeld
- Transferkurzarbeitergeld
- Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes
Rechtliche Informationen zum Kurzarbeitergeld:


