INFORMATIONEN ZU DUALEN STUDIENGÄNGEN
Bei dualen Studiengängen wird ab dem Wintersemester 2010/2011 zwischen drei Arten unterschieden:
- Ausbildungsintegriertes Studium
- Berufsintegriertes Studium
- Praxisintegriertes Studium.
AUSBILDUNGSINTEGRIERTES STUDIUM
Wird neben einem Studium gleichzeitig eine Berufsausbildung mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf kombiniert, so gilt dies als ausbildungsintegrierter dualer Studiengang.
Die Teilnehmer gelten als zur Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und sind damit versicherungspflichtig.
BERUFSINTEGRIERTES UND BERUFSBEGLEITENDES STUDIUM
Berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende duale Studiengänge liegen vor wenn:
- der Studierende bereits im Betrieb tätig ist
- der Studierende während der Studienzeit freigestellt wird
- das Arbeitsentgelt weiter gezahlt, gekürzt oder
- als Ausbildungs- oder Studienförderung deklariert wird
- die bisherige Tätigkeit im Betrieb an die Erfordernisse des Studiums angepasst wird.
Die Teilnehmer gelten als beschäftigte Arbeitnehmer und sind damit versicherungspflichtig.
PRAXISINTEGRIERTES STUDIUM
Praxisintegrierte duale Studiengänge zeichnen sich durch eine intensive Verknüpfung mit der betrieblichen Praxis aus.
Die Teilnehmer galten bis 31.12.2011 als Studierende. Für sie besteht ab dem 01.01.2012 (erneut) Sozialversicherungspflicht als zur Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer.


