INFORMATIONEN ZUM DATENBAUSTEIN UNFALLVERSICHERUNG (DBUV)

Seit 1.1.2009 enthält die Meldung zur Sozialversicherung zusätzlich auch Daten zur Unfallversicherung.

Das bedeutet, dass seitdem bei allen Entgeltmeldungen (Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen)grundsätzlich folgende Angaben aufzuführen sind:

  • die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
  • die Mitgliedsnummer des Betriebes beim Unfallversicherungsträger
  • die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif angewendet wird
  • die Gefahrtarifstelle
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in der Unfallversicherung
  • die Arbeitsstunden
  • den UV-Grund (ab 1.6.2011), dieser hat folgende Bedeutung:
    • Leer    ohne Besonderheiten
    • A07     Meldungen für Arbeitnehmer der UV-Träger
    • A08     Unternehmen ist Mitglied bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
    • A09     Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen
    • B01     Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben
    • B02     Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung
    • B03     Versicherungsfreiheit in der UV gem. SGB VII
    • C01     Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
    • C06     Meldungen durch die Krankenkassen Auskunftszeilen.
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