INFORMATIONEN ZUM DATENBAUSTEIN UNFALLVERSICHERUNG (DBUV)
Seit 1.1.2009 enthält die Meldung zur Sozialversicherung zusätzlich auch Daten zur Unfallversicherung.
Das bedeutet, dass seitdem bei allen Entgeltmeldungen (Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen)grundsätzlich folgende Angaben aufzuführen sind:
- die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
- die Mitgliedsnummer des Betriebes beim Unfallversicherungsträger
- die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif angewendet wird
- die Gefahrtarifstelle
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in der Unfallversicherung
- die Arbeitsstunden
- den UV-Grund (ab 1.6.2011), dieser hat folgende Bedeutung:
- Leer ohne Besonderheiten
- A07 Meldungen für Arbeitnehmer der UV-Träger
- A08 Unternehmen ist Mitglied bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- A09 Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen
- B01 Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben
- B02 Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung
- B03 Versicherungsfreiheit in der UV gem. SGB VII
- C01 Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
- C06 Meldungen durch die Krankenkassen Auskunftszeilen.


