VORTEILE EINER EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Nutzen auch Sie als Arbeitgeber die zahlreichen Vorteilen einer Einzugsermächtigung. Diese finden Sie hier im Überblick.

ABBUCHUNG DER BEITRÄGE AM FÄLLIGKEITSDATUM (DRITTLETZTER BANKARBEITSTAG)

Da die Beiträge am Fälligkeitstag abgebucht werden, können Sie länger mit dem Geld wirtschaften (Zinsen).
Bei einer manuellen Überweisung, müssen Sie die Zahlung in der Regel mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Fälligkeit anweisen, da sonst ein pünktlicher Geldeingang nicht gewährleistet ist. Auch Nutzer von Online-Banking müssen diese Vorlaufzeit für eine fristgerechte Beitragszahlung einplanen.

ZEITERSPARNIS

Die Beiträge werden jeden Monat automatisch abgebucht. Der Zeitaufwand für Ihre monatliche Überweisung (Überweisungsbeleg ausfüllen, Weg zur Bank) entfällt. Haben Sie einen Dauerauftrag erteilt, müssen Sie ihn nicht bei jeder Änderung (z. B. Beitragssatzanpassung) umstellen.

KEINE KOSTEN FÜR DEN BANKEINZUG

Die Kosten für den Bankeinzug trägt die BKK GILDEMEISTER SEIDENTICKER. Bei einer manuellen Überweisung können für Sie je nach Kreditinstitut Überweisungsgebühren anfallen.

ZAHLUNG WIRD NICHT VERGESSEN

Da die Beiträge monatlich nicht zum gleichen Termin fällig sind, kann die pünktliche Beitragszahlung schon einmal vergessen werden. Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, sind wir für den pünktlichen Geldeingang verantwortlich.

KEINE ZUSÄTZLICHEN BZW. VERMEIDBAREN KOSTEN

Mit einer Einzugsermächtigung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Eine unverschuldete verspätete Zahlung (z. B. durch einen Fehler der Bank) und die dadurch entstehenden Säumniszuschläge und Mahngebühren werden vermieden.

WIDERRUF DER EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen  widerrufen.

VERRECHNUNG VON GUTHABEN

Kleine Guthaben bzw. Rückstände, die durch Korrekturen der Beitragsnachweise entstehen können, werden verrechnet. Ihr Arbeitgeberkonto ist so immer ausgeglichen. Weist Ihr Konto ein Guthaben auf und Sie möchten es sich auszahlen lassen, erstatten wir Ihnen jederzeit gerne die Beiträge, wenn dabei die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

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