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Newsbeitrag: Beiträge steuerlich geltend machen
Datum: 10.01.2012
Link: http://www.bkkgilsei.de/index.php?function=news&id=356

10.01.2012

Beiträge steuerlich geltend machen

Seit 2010 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt.

Sind Sie in einem Beschäftigungsverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Beitragsabführung an die Krankenkasse und meldet auch zu Beginn des nächsten Jahres die Höhe der gezahlten Beiträge an das Finanzamt. Beziehen Sie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt dies der Rentenversicherungsträger.
Zahlen Sie Ihre Krankenkassenbeiträge selbst z. B. als Selbstständiger, meldet die Krankenkasse die Beiträge bis zum 28.02. des Folgejahres an die Finanzämter.
Seit 2011 ist eine automatische Übermittlung der Daten für die steuerliche Berücksichtigung der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge vorgesehen. Die Krankenkassen müssen zum 28.
Februar des Folgejahres die abzugsfähigen sowie die erstatteten Beiträge zur Kranken- und
Pflegepflichtversicherung für vorangegangene Jahre  melden. Die Meldung erfolgt unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer auf elektronischem Wege an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort werden die Angaben in die Datenbank der Finanzämter eingestellt. Die Finanzverwaltungen verwenden die Werte bei der Ermittlung der Einkommensteuer.
Für das Jahr 2011 wird Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Daten bis zum 28.02.2012 an die Finanzämter übermitteln. Sie erhalten nach erfolgter Datenübermittlung automatisch eine Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge. Diese muss nicht separat angefordert werden.
Bitte beachten Sie:
Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir keine Daten an die Finanzbehörden übermitteln. Dadurch können Ihnen mögliche Steuerentlastungen entgehen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt.

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